Monta-Academy Vereinbarung

Diese Bedingungen werden regelmäßig aktualisiert. Die aktuellste Version finden Sie auf dieser Webseite.

1. Definitionen

"Monta Academy" bezeichnet alle unsere webbasierten Inbound-Marketing- und Vertriebsanwendungen, -tools und -plattformen, die wir Ihnen zur Verfügung stellen und die von uns entwickelt, betrieben und gewartet werden und über https://monta.com oder eine andere festgelegte URL zugänglich sind, sowie alle zusätzlichen Produkte und Dienstleistungen, einschließlich Website-Hosting, die wir Ihnen für Ihre Nutzung in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Vereinbarung zur Verfügung stellen.

"Academy-Inhalte" bezeichnet alle Informationen, Daten, Texte, Nachrichten, Software, Töne, Musik, Videos, Fotos, Grafiken, Bilder und Tags, die wir in unsere Ressourcen für unsere Monta-Academy Zertifizierung aufnehmen und Ihnen im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung stellen.

"Vereinbarung" bezeichnet diese Monta-Academy Vereinbarung und alle Materialien, auf die in dieser Vereinbarung verwiesen oder verlinkt wird.

"Vertrauliche Informationen" bezeichnet alle vertraulichen Informationen, die von einer Partei ("Offenlegende Partei") der anderen Partei ("Empfangende Partei") mündlich oder schriftlich offengelegt werden und als vertraulich gekennzeichnet sind. Unabhängig davon, ob sie als vertraulich gekennzeichnet oder bezeichnet sind, umfassen vertrauliche Informationen alle Informationen, die Folgendes betreffen (a) Informationen über Kunden und Interessenten der offenlegenden Partei, einschließlich Kundendaten und Kundenmaterial, wie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden definiert; (b) frühere, gegenwärtige oder vorgeschlagene Produkte, Marketingpläne, technische und sonstige Entwürfe, technische Daten, Geschäftspläne, Geschäftsmöglichkeiten, Finanzen, Forschungs- und Entwicklungsmaterialien der offenlegenden Partei. Zu den vertraulichen Informationen gehören keine Informationen, die (i) der Öffentlichkeit allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass eine Verpflichtung gegenüber der offenlegenden Partei verletzt wurde, (ii) der empfangenden Partei vor ihrer Offenlegung durch die offenlegende Partei bekannt waren, ohne dass eine Verpflichtung gegenüber der offenlegenden Partei verletzt wurde, (iii) von einer dritten Partei erhalten wurden, ohne dass eine Verpflichtung gegenüber der offenlegenden Partei verletzt wurde, oder (iv) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden.

"Kunden-Dienstleistungsbedingungen" sind die unter https://app.monta.app/de/terms-and-conditions abrufbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung.

"Vorteile für Academy-Partner" bezeichnet die Vorteile, die wir unseren Partnern zur Verfügung stellen und die unter https://academy.monta.com oder einer anderen von uns benannten Website beschrieben sind.

"Academy-Partnerprogramm" bezeichnet unser Partnerprogramm, wie in dieser Vereinbarung beschrieben.

"Endnutzer" bezeichnet den autorisierten und tatsächlichen Nutzer der Monta-Academy.

"Wir", "uns", "unser" und "Monta" bedeutet Monta GmbH, Paul-Lincke-Ufer 41, 10999 Berlin, Deutschlands, E-Mail: info@monta.app, Handelsregisternummer: 41668385

"Sie" und "Partner" bezeichnet die Partei, die diesen Vertrag abschließt und am Academy-Partnerprogramm teilnimmt.

2. Bestätigung, Rechte und Verpflichtungen

Wenn wir Ihre Teilnahme am Academy-Partnerprogramm bestätigen, gelten mit der Mitteilung der Bestätigung die Bedingungen dieser Vereinbarung in vollem Umfang, bis sie gemäß den nachstehenden Bedingungen gekündigt wird.

Wir gewähren Ihnen, vorbehaltlich der nachstehenden Beschränkungen, ein nicht übertragbares, nicht ausschließliches Recht, die Academy-Inhalte ausschließlich zur Förderung von Monta zu nutzen, zu zeigen und zu bewerben.

Sie dürfen das Erscheinungsbild der Academy-Inhalte nicht verändern und unseren Namen oder unser Logo nicht von den Academy-Inhalten entfernen. "Whitelabeling" ist strengstens untersagt. Wir bestimmen die Academy-Inhalte, die wir Ihnen im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung stellen, und es gibt bestimmte Inhalte, auf die Sie nur zugreifen können, wenn Sie Kunde bei uns sind oder eine Gebühr zahlen.

Sie erklären sich damit einverstanden, die Monta-Academy-Bedingungen einzuhalten, und verpflichten jeden, der die Academy-Inhalte nutzt, dazu, dasselbe zu tun. Sie sind dazu verpflichtet, alle angemessenen Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass jeder, der den Academy-Inhalt nutzt, den Academy-Inhalt nicht unter Verletzung der Monta-Academy-Bedingungen nutzt. Wenn Sie feststellen oder Grund zu der Annahme haben, dass ein Teilnehmer die Inhalte der Academy unter Verletzung der Monta-Academy-Bedingungen nutzt, werden Sie uns unverzüglich schriftlich darüber informieren.

Sie sind berechtigt, Endnutzern die Nutzung der Monta-Academy zu gestatten, und Sie bleiben in vollem Umfang haftbar und verantwortlich für jede Nutzung und jeden Missbrauch der Monta-Academy durch Endnutzer.

Es ist Ihnen untersagt, die Monta-Academy zu vermieten, vertreiben, lizenzieren, verkaufen oder anderweitig kommerziell zu nutzen. Die kommerzielle Nutzung oder der Vertrieb umfasst die Nutzung der Monta-Academy zum Zwecke der finanziellen Gewinnung.

Wir behalten uns das Recht vor, die Monta-Academy jederzeit und ohne vorherige Ankündigung ganz oder teilweise auszusetzen, zu ändern oder einzustellen, und wir geben Ihnen möglicherweise nicht die Möglichkeit, Ihre Daten oder die Daten Ihrer Endnutzer abzurufen. Im Falle eines Konflikts zwischen den Bedingungen, die für die Monta-Academygelten, wie in dieser Vereinbarung und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden angegeben, haben die Bedingungen dieser Vereinbarung Vorrang.

Im Rahmen dieser Vereinbarung sind keine Gebühren, Provisionen oder andere Zahlungen fällig oder zahlbar (es sei denn, es liegt eine anderweitige schriftliche Vereinbarung vor). Jede Partei ist für ihre eigenen Kosten und Ausgaben im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung verantwortlich.

3. Markenzeichen & Eigentumsrechte

Sie gewähren uns ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, unentgeltliches Recht, Ihre Marken, Dienstleistungsmarken und Logos ("Partnermarken") in Verbindung mit dem Academy-Partnerprogramm und dieser Vereinbarung zu verwenden und darzustellen.

Es ist Ihnen nicht gestattet: (i) unsere Marke in irreführender oder verunglimpfender Weise zu verwenden; (ii) unsere Marke in einer Weise zu verwenden, die impliziert, dass wir Ihre Dienstleistungen oder Produkte befürworten, sponsern oder billigen; oder (iii) unsere Marke unter Verstoß gegen geltendes Recht oder in Verbindung mit einem obszönen, anstößigen oder rechtswidrigen Thema oder Material zu verwenden.

Durch diese Vereinbarung wird keine Lizenz für jegliche Software gewährt. Der Academy-Inhalt, die Monta-Academy und die Monta-Produkte und -Dienstleistungen sind durch Gesetze zum Schutz des geistigen Eigentums geschützt. Der Academy-Inhalt, die Monta-Academy und die Monta-Produkte und -Dienstleistungen gehören uns oder unseren Lizenzgebern (falls vorhanden) und sind deren Eigentum. Wir behalten alle Eigentumsrechte an den Academy-Inhalten, der Monta Academy und den Monta-Produkten und -Dienstleistungen. Die Monta-Logos und andere Logos, die wir von Zeit zu Zeit verwenden, sind unsere Markenzeichen, und es ist Ihnen nicht gestattet, sie ohne unsere vorherige schriftliche Genehmigung zu verwenden, es sei denn, in dieser Vereinbarung ist etwas anderes festgelegt.

Wir ermutigen alle Kunden und Partner, die Monta-Academy und die Monta-Produkte und -Dienstleistungen zu kommentieren, Verbesserungsvorschläge zu machen und über Vorschläge abzustimmen, die ihnen gefallen. Sie erklären sich damit einverstanden, dass alle solchen Kommentare und Vorschläge nicht vertraulich sind und dass wir alle Rechte besitzen, sie zu verwenden und in die Monta-Produkte und -Dienstleistungen einzubauen, ohne dass Sie dafür eine Vergütung erhalten.

4. Vertraulichkeit

a. Die empfangende Partei wird: (i) die Vertraulichkeit der vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei mit der gleichen Sorgfalt behandeln wie ihre eigenen vertraulichen Informationen, jedoch keinesfalls mit weniger als der angemessenen Sorgfalt, (ii) die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei nicht für Zwecke verwenden, die über den Rahmen dieser Vereinbarung hinausgehen, (iii) vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei nicht an Dritte weitergeben und (iv) den Zugang zu vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei auf diejenigen ihrer Mitarbeiter, Auftragnehmer und Vertreter beschränken, die diesen Zugang für Zwecke benötigen, die mit dieser Vereinbarung im Einklang stehen, und die Vertraulichkeitsvereinbarungen mit der empfangenden Partei unterzeichnet haben, die nicht weniger strenge Schutzmaßnahmen enthalten als die hierin enthaltenen.

b. Die empfangende Partei kann vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei offenlegen, wenn dies aufgrund von Bundes-, Landes- oder Kommunalgesetzen, Statuten, Regeln oder Vorschriften, Vorladungen oder Gerichtsverfahren erforderlich ist; jedoch unter der Voraussetzung, dass (i) die empfangende Partei die offenlegende Partei unverzüglich von jeder Aufforderung zur Offenlegung vertraulicher Informationen in Kenntnis setzt, so dass die offenlegende Partei die Möglichkeit hat, der Aufforderung zu widersprechen und/oder eine angemessene Schutzanordnung zu erwirken, oder, falls eine solche Mitteilung gesetzlich untersagt ist, die empfangende Partei die Mindestmenge an vertraulichen Informationen offenlegt, die aufgrund des geltenden gesetzlichen Mandats offengelegt werden muss; und (ii) die empfangende Partei darf in keinem Fall vertrauliche Informationen gegenüber einer anderen Partei als einer Regierungsbehörde offenlegen, es sei denn, es liegt eine gültige Anordnung eines zuständigen Gerichts vor, die die Offenlegung vorschreibt.

c. Unterlassungsanspruch. Jede Partei erkennt an, dass die unbefugte Nutzung oder Offenlegung der vertraulichen Informationen der anderen Partei der anderen Partei irreparablen Schaden zufügen kann. Dementsprechend erklärt sich jede Partei damit einverstanden, dass die andere Partei das Recht hat, eine sofortige Unterlassungsverfügung gegen jede Verletzung oder drohende Verletzung dieses Abschnitts "Vertraulichkeit" dieser Vereinbarung zu beantragen, sowie das Recht, alle anderen Rechte und Rechtsmittel zu beanspruchen, die nach dem Gesetz oder nachBilligkeit für eine solche Verletzung zur Verfügung stehen.

  1. Vertragsauflösung

Vertragsauflösung ohne besonderen Grund. Sowohl Sie als auch wir können diese Vereinbarung mit einer Frist von dreißig (30) Tagen durch schriftliche Mitteilung an die jeweils andere Partei auflösen.

Vertragsauflösung aus besonderem Grund. Wir können diese Vereinbarung auflösen: (i) mit einer Frist von fünf (5) Tagen, wenn Sie einen wesentlichen Verstoß begangen haben und dieser Verstoß nach Ablauf dieser Frist noch nicht behoben ist, (ii) mit sofortiger Wirkung, wenn Sie Gegenstand eines Konkursantrags oder eines anderen Insolvenz-, Konkursverwaltungs-, Liquidations- oder Abtretungsverfahrens zugunsten von Gläubigern werden, (iii) mit sofortiger Wirkung, wenn Sie oder einer Ihrer Teilnehmer, die den Inhalt der Akademie nutzen, gegen die Monta-Akademie-Bedingungen verstoßen, (iv) mit sofortiger Wirkung, wenn Sie gegen geltende lokale, staatliche, bundesstaatliche oder ausländische Gesetze oder Vorschriften verstoßen, (v) unverzüglich, wenn Sie gegen Ihre Vertraulichkeitsverpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung verstoßen oder die geistigen Eigentumsrechte von Monta verletzen oder missbrauchen, (vi) unverzüglich, wenn Sie gegen die für Ihr Abonnement bei uns geltenden Bedingungen verstoßen (falls Sie eines geschlossen haben), einschließlich, wenn Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber uns oder unserem verbundenen Unternehmen nicht nachkommen, oder (vii) unverzüglich, wenn wir feststellen, dass Sie in einer Weise handeln oder gehandelt haben, die sich negativ auf uns, unsere Interessenten oder Kunden auswirkt oder auswirken könnte.

Auswirkungen des Ablaufs/der Auflösung. Bei Vertragsauflösung oder Ablauf dieser Vereinbarung stellen Sie die Nutzung allerAcademy-Inhalte ein und löschen diese, werben nicht mehr für Ihren Partnerstatus und stellen unverzüglich die Nutzung unserer Marken, einschließlich etwaiger Monta-Logos, ein. Die Kündigung oder das Auslaufen dieser Vereinbarung hat nicht zur Folge, dass Ihr Kundendienst-Abonnementvertrag gekündigt wird, sofern Sie einen solchen haben.

6. Entschädigung

Sie entschädigen, verteidigen und halten uns auf Ihre Kosten schadlos gegen jegliche Rechtsansprüche, Klagen, Prozesse oder Verfahren (jeweils "Klage") Dritter , die von einem nicht mit uns (und unsere Geschäftsführung, Vorständen, Mitarbeiter, Vertreter, Dienstleister, Lizenzgeber, und verbundene Unternehmen) verbundenen Dritten gegen uns vorgebracht wird, insoweit, als eine solche Klage auf folgendes basiert oder durch folgendes entsteht (a) Ihrer Teilnahme am Academy-Partnerprogramm, (b) Ihrer Nichteinhaltung oder Verletzung dieser Vereinbarung, (c) Ihrer Nutzung des Academy-Portals oder der Nutzung des Academy-Portals durch Ihren Endnutzer oder (d) unserer Nutzung der Partnermarken beruht oder sich daraus ergibt. Wir werden: Sie innerhalb von dreißig (30) Tagen, nachdem wir von einem solchen Rechtsanspruch Kenntnis erlangt haben, schriftlich benachrichtigen; Ihnen die alleinige Kontrolle über die Verteidigung oder Beilegung eines solchen Anspruchs übertragen; und Ihnen (auf Ihre Kosten) alle Informationen und Unterstützung zur Verfügung stellen, die Sie vernünftigerweise für die Verteidigung oder Beilegung des Anspruchs benötigen. Sie dürfen ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung keinen Vergleich akzeptieren, der (i) uns eine Verpflichtung auferlegt, (ii) von uns ein Eingeständnis verlangt oder (iii) uns eine Haftung auferlegt, die nicht durch diese Entschädigungsleistungen abgedeckt ist, oder uns Einschränkungen auferlegt.

7. Haftungsausschlüsse; Haftungsbeschränkungen

a. Ausschluss von Garantien. WIR UND UNSERE PARTNER UND VERTRETER ÜBERNEHMEN KEINE ZUSICHERUNGEN ODER GARANTIEN ÜBER DIE EIGNUNG, VERLÄSSLICHKEIT, VERFÜGBARKEIT, ZEITGERECHTHEIT, SICHERHEIT ODER GENAUIGKEIT DER MONTA-PRODUKTE ODER -DIENSTE, DER ACADEMY-INHALTE, DES BILDUNGSPARTNERPROGRAMMS ODER DER MONTA-ACADEMY FÜR JEGLICHEN ZWECK. APPLICATION PROGRAMMING INTERFACES (APIs) UND DIE MONTA-ACADEMY STEHEN MÖGLICHERWEISE NICHT ZU JEDER ZEIT ZUR VERFÜGUNG. DIE MONTA-PRODUKTE UND -DIENSTE, DAS BILDUNGSPARTNER-PROGRAMM UND DIE MONTA-ACADEMY WERDEN IM IST-ZUSTAND OHNE GEWÄHRLEISTUNG ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG. WIR SCHLIESSEN ALLE GEWÄHRLEISTUNGEN UND BEDINGUNGEN JEGLICHER ART IN BEZUG AUF DIE MONTA-PRODUKTE UND -DIENSTE, DIE ACADEMY-INHALTE, DAS BILDUNGSPARTNERPROGRAMM UND DIE MONTA-ACADEMY AUS, EINSCHLIESSLICH ALLER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN DER HANDELSÜBLICHKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DES TITELS UND DER NICHTVERLETZUNG.

b. Keine indirekten Schäden. SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, HAFTET KEINE DER PARTEIEN FÜR INDIREKTE SCHÄDEN, SCHADENSERSATZ ODER FOLGESCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH ENTGANGENER GEWINNE ODER GESCHÄFTSMÖGLICHKEITEN.

c. Beschränkung der Haftung. WENN UNGEACHTET DER ANDEREN BESTIMMUNGEN DIESER VEREINBARUNG FESTGESTELLT WIRD, DASS WIR IHNEN ODER EINER DRITTEN PARTEI GEGENÜBER HAFTEN, VEREINBAREN DIE PARTEIEN, DASS UNSERE GESAMTHAFTUNG AUF FÜNFHUNDERT EURO BESCHRÄNKT IST.

d. Monta-Academy. WIR SCHLIESSEN JEDE HAFTUNG IN BEZUG AUF DAS MONTA-ACADEMY AUS, DAS SIE ODER IHRE ENDNUTZER VERWENDEN.

8. Allgemeines

a. Ergänzung; kein Rechtsverzicht. Wir sind berechtigt, diese Vereinbarung ganz oder teilweise zu aktualisieren und zu ändern. Wenn wir diese Vereinbarung aktualisieren oder ändern, wird die aktualisierte Vereinbarung unter https://app.monta.app/academy-terms veröffentlicht. Die aktualisierte Vereinbarung wird am nächsten Werktag nach ihrer Veröffentlichung wirksam und verbindlich. Wir empfehlen Ihnen, diese Vereinbarung in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Wenn Sie mit einer Änderung dieser Vereinbarung nicht einverstanden sind, müssen Sie uns dies innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Änderung schriftlich mitteilen. Wenn Sie uns eine solche Mitteilung zukommen lassen, endet diese Vereinbarung zehn (10) Tage nach Erhalt dieser Mitteilung, und unsere Vertragsbeziehung unterliegt für den Rest der Vertragslaufzeit weiterhin den Bestimmungen und Bedingungen der unmittelbar vor der Änderung geltenden Version dieser Vereinbarung.

Keine Verzögerung bei der Geltendmachung eines Rechts oder Rechtsbehelfs oder das Versäumnis, Einspruch zu erheben, stellt einen Verzicht auf dieses Recht oder diesen Rechtsbehelf oder ein anderes Recht oder einen anderen Rechtsbehelf dar. Ein einmaliger Verzicht ist kein Verzicht auf ein Recht oder Rechtsmittel bei einer zukünftigen Gelegenheit.

b. Geltendes Recht. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen Deutschlands, ohne Rücksicht auf die Bestimmungen des Kollisionsrechts. Für den Fall, dass eine der Parteien eine Klage im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder einer anderen Streitigkeit zwischen den Parteien erhebt, ist der ausschließliche Gerichtsstand und die Zuständigkeit für eine solche Klage bei den Gerichten in Deutschland.

c. Höhere Gewalt. Keine der beiden Parteien ist für ein Versäumnis oder eine Verzögerung der Leistung verantwortlich, wenn diese durch einen kriegerischen Akt, Feindseligkeit oder Sabotage, einen Strom-, Internet- oder Telekommunikationsausfall, der nicht von der verpflichteten Partei verursacht wurde, behördliche Beschränkungen oder ein anderes Ereignis, das außerhalb der angemessenen Kontrolle der verpflichteten Partei liegt, verursacht wurde. Jede Partei unternimmt angemessene Anstrengungen, um die Auswirkungen eines Ereignisses höherer Gewalt abzumildern.

d. Zulässige Klagen. Mit Ausnahme von Klagen wegen Nichtzahlung oder Verletzung der Eigentumsrechte einer Partei darf keine Klage, unabhängig von der Form, die sich aus dieser Vereinbarung ergibt oder mit ihr in Zusammenhang steht, von einer der Parteien mehr als ein (1) Jahr nach Auftreten des Klagegrundes erhoben werden.

e. Beziehung zwischen den Parteien. Sowohl Sie als auch wir stimmen zu, dass zwischen Ihnen und uns aufgrund dieser Vereinbarung kein Joint Venture, keine Partnerschaft, kein Arbeitsverhältnis und keine Agenturbeziehung besteht.

f. Einhaltung der geltenden Gesetze. Sie sind verpflichtet, alle geltenden ausländischen und inländischen Gesetze (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Exportgesetze), Regierungsvorschriften, Verordnungen und gerichtliche Verwaltungsanordnungen einzuhalten. Die Exportgesetze und -vorschriften der Vereinigten Staaten sowie andere einschlägige lokale Exportgesetze und -vorschriften können auf den Inhalt der Academy und die Produkte und Dienstleistungen von Monta Anwendung finden. Sie sind verpflichtet die Sanktionsprogramme einzuhalten, die vom Office of Foreign Assets Control (OFAC) des US-Finanzministeriums verwaltet werden. Sie werden weder direkt noch indirekt den Academy-Inhalt oder die Monta-Produkte und -Dienstleistungen in verbotene Länder oder an verbotene Personen exportieren, reexportieren oder übertragen oder die Nutzung des Academy-Inhalts oder der Monta-Produkte und -Dienstleistungen durch verbotene Länder oder Personengestatten.

Salvatorische Klausel. Sollte ein Teil dieser Vereinbarung nach geltendem Recht ungültig oder nicht durchsetzbar sein, so gilt die ungültige oder nicht durchsetzbare Bestimmung als durch eine gültige, durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die der Absicht der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt, und der Rest dieser Vereinbarung bleibt in Kraft.

Gesamte Vereinbarung. Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen uns für das Academy-Partnerprogramm dar und ersetzt alle anderen Anträge und Vereinbarungen, ob elektronisch, mündlich oder schriftlich, zwischen uns. Wir widersprechen und lehnen alle zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen ab, die von Ihnen vorgeschlagen werden, einschließlich derjenigen, die in Ihrer Bestellung, Annahme oder Website enthalten sind. Dieser Vertrag wurde in Englisch verfasst und ins deutsche übersetzt. Nur die englische Version ist rechtsverbindlich. Sollte es Abweichungen zwischen den beiden Version geben, hat die englische Version des Vertrags Vorrang. Den englischen Vertrag finden Sie hier https://app.monta.app/academy-terms.

Abtretung. Sie sind nicht berechtigt, diese Vereinbarung ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung abzutreten oder zu übertragen, einschließlich einer Abtretung oder Übertragung aufgrund einer Fusion, einer Umstrukturierung, eines Verkaufs aller oder im Wesentlichen aller Vermögenswerte, eines Kontrollwechsels oder aufgrund von Gesetzen. Wir sind berechtigt, diese Vereinbarung an ein verbundenes Unternehmen oder im Falle einer Fusion, Umstrukturierung, eines Verkaufs aller oder im Wesentlichen aller unserer Vermögenswerte, einer Änderung der Kontrolle oder kraft Gesetzes abzutreten.

Keine Lizenzen. Wir gewähren Ihnen nur die in dieser Vereinbarung ausdrücklich genannten Rechte und Lizenzen, und Sie erhalten keine weiteren Rechte oder Lizenzen in Bezug auf uns, die Monta-Produkte und -Dienstleistungen, unsere Marken oder sonstiges Eigentum oder Rechte von uns.

Verkäufe durch Monta. Dieser Vertrag schränkt in keiner Weise unser Recht ein, den Inhalt der Academy oder die Produkte und Dienstleistungen von Monta direkt oder indirekt bestehenden oder potenziellen Kunden zur Verfügung zu stellen oder zu verkaufen.

Befugnis. Jede Partei sichert der anderen zu, dass sie die volle Befugnis hat, diese Vereinbarung abzuschließen, und dass sie für die betreffende Partei verbindlich und in Übereinstimmung mit ihren Bedingungen durchsetzbar ist.

Fortbestehen. Die folgenden Abschnitte überdauern den Ablauf oder die Beendigung dieser Vereinbarung: "Eigentumsrechte", "Vertraulichkeit", "Kündigung", "Schadloshaltung", "Haftungsausschlüsse; Haftungsbeschränkung" und "Allgemeines".

Diese Vereinbarung wurde zuletzt am 17. März 2022 aktualisiert.